Karen Halfbrodt

Rechtsanwältin Karen Halfbrodt absolvierte ihre Lehre bei einer niedersächsischen Sparkasse und ließ sich während ihrer mehrjährigen Tätigkeit bei einer deutschen Großbank zur Bankfachwirtin (IHK Stuttgart) ausbilden. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bielefeld und Göttingen absolvierte sie nach ihrem ersten Staatsexamen ihr Referendariat am OLG Celle und bei einer internationalen Großkanzlei. Nach ihrer Tätigkeit in einer privaten Immobilien-Vermögensverwaltung berät sie heute Kreditinstitute umfassend in allen Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts.

In der aussergerichtlichen Beratung übernimmt sie u.a. die Aufgaben einer externen Rechtsabteilung wie die Vertragsprüfung, Unterstützung des Beschwerdemanagements, Begleitung der Umsetzung von Gesetzesnovellen (z.B. im Verbraucherkreditrecht), sie berät bei komplexen Sanierungsengagements nebst Übernahme der Sanierungsverhandlungen.

Sie vertritt Kreditinstitute gerichtlich vor allem im Wertpapier-, Kredit- und Kreditsicherungsrecht, sowie der Abwehr von insolvenzrechtlichen Anfechtungsklagen sowie im Zwangsversteigerungsrecht. Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit von Frau Halfbrodt bilden die immobilien- sowie versicherungsrechtliche Beratung.

Sie führt auch (Inhouse-)Schulungen in verschiedenen Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts und im Vollstreckungsrecht durch und berät auch in englischer Sprache.

Rechtsanwältin Karen Halfbrodt ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Bank- und Kapitalmarktrecht“ des Deutschen Anwaltsvereins, der Bankrechtlichen Vereinigung e.V. und des Norddeutschen Insolvenzforums.

Karen Halfbrod

Karen Halfbrodt
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Bankfachwirtin (IHK Stuttgart)
Sparkassenkauffrau

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Insolvenzrecht einschließlich Sanierungsrecht
  • Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsrecht
  • Immobilienrecht
  • Versicherungsrecht

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