Bank- und Kapitalmarktrecht

TRENZ Rechtsanwälte beraten und vertreten Banken und Finanzdienstleistungsinstitute in allen speziellen Belangen.

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet dabei das Kredit- und Kreditsicherungsrecht einschließlich sämtlicher Aspekte des gewerblichen wie des Verbraucherkreditrechts.

Wir beraten und vertreten Sie im Bankvertragsrecht, bei Konflikten mit Kunden oder anderen Finanzdienstleistern und bei der regelmäßigen Anpassung des laufenden Bankgeschäfts an die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere durch Gestaltung und Überprüfung Ihrer bestehenden Verträge oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir bieten Ihnen ergänzend ein modernes Forderungsmanagement an.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, u.a. die Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus offenen und geschlossenen Fonds, aus vermittelten Wertpapiergeschäften, aus der Vermögensverwaltung und Vermögensbetreuung.

TRENZ Rechtsanwälte unterstützen Banken und Finanzdienstleistungsinstitute bei allen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen.